Erbrecht
Wir beraten bei der Errichtung eines Testamentes und klären über die verschiedenen Gestaltungsformen (gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) ebenso auf wie über die Rechtsfolgen nach dem Erbfall. Die Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit sind:
- Überprüfung der Zweckmäßigkeit einer Testamentsgestaltung mit Beachtung der Formalien
- Beratung bei der Beanspruchung des Pflichtteilsrechtes
- Erbvertragliche Gestaltung und Vorbereitung der notwendigen notariellen Beurkundung
- Beratung bei Abfassung der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Vertretung im Rahmen der Erbauseinandersetzung
- Beratung bei Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker
- Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten