Menü öffnenMenü öffnen

Verkehrsrecht

Die anwaltliche Tätigkeit in Unfallsachen beginnt mit der exakten Erfassung des Unfallgeschehens. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass sämtliche Haftungsgrundlagen nach dem BGB, dem Straßenverkehrsgesetz, dem Haftpflichtgesetz unter Berücksichtigung etwaiger Haftungsbeschränkungen erkennbar werden. Ziel ist die Realisierung des gesamten vom Mandanten erlittenen Sach- und Vermögensschadens sowie Ersatz eines etwaigen Personenschadens. Im Vordergrund steht hierbei die gesamte Schadensabwicklung durch uns mit dem Ziel der außergerichtlichen Regulierung des gesamten Schadens durch den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners. Die im Einzelfall erforderliche Vertretung vor Gericht ist selbstverständlich. Dies gilt auch für gerichtliche Bußgeldverfahren. Wesentliche Tätigkeitsfelder sind: