Gewerbliches Mietrecht
Die Geschäftsraummiete besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung und zwar sowohl für den Eigentümer wie auch für den Mieter, der in den Räumlichkeiten die Grundlage für den Betrieb seines Unternehmens gelegt hat. Durch die sehr intensive und jahrelange Betreuung der Mandanten auf dem Gebiet des Gewerberaummietrechtes verfügt unsere Kanzlei über fundiertes Spezialwissen, das im Einzelfall erforderlich ist, um dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen. Folgende Stichpunkte verdeutlichen den Umfang des Beratungsbedarfes:
- Beratung bei Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss
- Klärung der wichtigen Fragen zur Haftung und Gewährleistung
- Prüfung der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsrenovierungen und des Rückbaus
- Überprüfung der Vertragsdauer und der Optionsregelung für die Fortsetzung des Mietverhältnisses
- Prüfung der Voraussetzungen einer Mieterhöhung
- Überprüfung der Betriebs- und sonstige Nebenkostenabrechnungen
- Darstellung der Rechte und Pflichten des Mieters bei Beendigung des Mietverhältnisses
- Oft wichtig im Mietrecht: Verjährung und Verwirkung
- Außergerichtliche Vertretung und Prozessvertretung