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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist bei uns eine Kernkompetenz. Versicherungsrechtliche Fragestellen sind höchst kompliziert und seit Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 fehlt noch in weiten Teilen eine höhere Rechtsprechung des BGH, so dass die Rechtsprechung zusätzlich nur regional geprägt ist. Im Ernstfall ist es daher oft nicht nur Verbrauchern fast unmöglich einschätzen zu können, wie sich, auf Grund der kompliziert formulierten allgemeinen Versicherungsbedingungen und der regional unterschiedlichen Rechtsprechung, die Rechtslage darstellt.

Wir beraten und vertreten Sie gerne insbesondere bei folgenden Themen: