Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht ist bei uns eine Kernkompetenz. Versicherungsrechtliche Fragestellen sind höchst kompliziert und seit Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 fehlt noch in weiten Teilen eine höhere Rechtsprechung des BGH, so dass die Rechtsprechung zusätzlich nur regional geprägt ist. Im Ernstfall ist es daher oft nicht nur Verbrauchern fast unmöglich einschätzen zu können, wie sich, auf Grund der kompliziert formulierten allgemeinen Versicherungsbedingungen und der regional unterschiedlichen Rechtsprechung, die Rechtslage darstellt.
Wir beraten und vertreten Sie gerne insbesondere bei folgenden Themen:
- Bei Streitigkeiten mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bei Streitigkeiten mit Ihrer Lebensversicherung, insbesondere, ob der Widerruf einer Lebensversicherung noch möglich ist
- bei Streitigkeiten mit Ihrer Krankenversicherung und den Aufklärungspflichten und Aufklärungsobliegenheiten bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen
- Bei Streitigkeiten mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung und den damit in Zusammenhang stehenden Obliegenheiten
- Bei Streitigkeiten mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung und den damit verbundenen Obliegenheitsverletzungen bei einem Unfall, insbesondere bei einer Ihnen vorgeworfenen Unfallflucht
- Bei Streitigkeiten mit Ihrer Rechtschutzversicherung und den damit verbundenen Obliegenheiten
- Bei Streitigkeiten mit Ihrer Gebäudeversicherung, insbesondere mit Ihrer Leitungswasserversicherung bei einem Leitungswasserschaden mit Schimmelpilz als Folge oder bei Streitigkeiten mit Ihrer Brandversicherung nach einem Wohnungsbrand
- Bei Streitigkeiten mit Ihrer Hausratversicherung, insbesondere nach einem Leitungswasserschaden mit Schimmelpilz als Folge oder bei Streitigkeiten nach einem Wohnungsbrand
- Bei Streitigkeiten mit Ihrer Versicherung bei einem Reisevertragsrücktritt
- Bei Streitigkeiten mit Ihrer Diebstahlversicherung, z.B. wenn Ihr Fahrrad gestohlen oder bei Ihnen eingebrochen wurde, aber auch bei Trickdiebstahl