Familienrecht
Die Bearbeitung familienrechtlicher Mandate berührt emotionale wie wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen. Die Sachbearbeitung erfordert daher Einfühlungsvermögen und den Blick für das wirtschaftlich Machbare. Ziel unserer Tätigkeit ist die Streitvermeidung. Wo es jedoch erforderlich ist, berechtigte Ansprüche durchzusetzen, tun wir dies in Abstimmung mit dem Mandanten konsequent und nachhaltig. Wichtigste Themenkreise sind:
- Gestaltung von Eheverträgen
- Errechnung des gesetzlich geschuldeten ehelichen Unterhaltes
- Ermittlung des nachehelichen Unterhaltsanspruches
- Berechnung des Kindesunterhaltes
- Beratung in Fragen des Sorgerechtes und des Umgangsrechtes
- Scheidungsberatung und Vertretung vor Gericht
- Beratung in Fragen des Gewaltschutzgesetzes