Kaufrecht mit E-Commerce
Kaum ein Rechtsgebiet beschäftigt die Gerichte mehr als das Kaufvertragsrecht. Bleibt die Zahlung des Kaufpreises aus, gibt es Liefer- oder Zahlungsverzögerungen oder werden Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend gemacht, kann die Ermittlung der Rechtslage im Einzelfall kompliziert sein. Dies gilt insbesondere auch für den Handelskauf. Das Fernabsatzrecht regelt die komplizierte Rechtslage bei der Veräußerung von Waren und Dienstleistungen über Fernkommunikationsmittel. E-commerce wird für den Handel als Vertriebsform immer wichtiger und bestimmt in hohem Maße auch unsere Beratungstätigkeit. Dies gilt ebenso für die Produkthaftung. Stichpunktartig lassen sich folgende Schwerpunkte unserer Arbeit auflisten:
- Beratung bei der Abfassung zweckmäßiger Kaufvertragsgestaltungen
- Beachtung der Besonderheiten beim Handelskauf
- Hinweise zu den Rechten und Pflichten des Verkäufers (Eigentumsverschaffungspflicht, Mängelfreiheit, Nebenpflichten)
- Beratung des Verkäufers bei Pflichtverletzung des Käufers (Zahlungsverzug, Nichtabnahme, Verletzung von Nebenpflichten)
- Beratung bei der gesetzlichen Gewährleistungsregelung und Garantieerklärungen
- Beratung bei den speziellen Regelungen des Fernabsatzrechtes
- Oft wichtig für Hersteller, Händler und Käufer gleichermaßen: die Produkthaftung